Karenzzeit

Karenzzeit
Karenzurlaub (österr.); Schwangerschaftsurlaub

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Ka|rẹnz|zeit 〈f. 20〉 = Karenz

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Ka|rẹnz|zeit, die (bes. Versicherungsw.):
Wartezeit, Sperrfrist, vor deren Ablauf eine bestimmte Erlaubnis nicht erteilt wird bzw. ein bestimmter Anspruch nicht geltend gemacht werden kann.

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Karẹnzzeit,
 
1) allgemein: Karẹnzfrist, Wartezeit, Sperrfrist.
 
 2) Wartezeit nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses, für die für Handlungsgehilfen und Handelsvertreter nach §§ 74, 90 a HGB ein Wettbewerbsverbot vertraglich vereinbart werden kann.
 
 3) Pflanzenschutz: Wartezeit für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei Nutzpflanzen. Karenzzeiten gelten für die zugelassenen Aufwandmengen und Anwendungsverfahren und beziehen sich auf die Zeit zwischen letzter Behandlung und Ernte. Karenzzeiten dienen dem Zweck, sicherzustellen, dass die tolerierbaren Höchstmengen auf und in Ernteprodukten möglichst unterschritten werden (Höchstmengenverordnung). Karenzzeitlisten (Wartezeitlisten) veröffentlicht die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft.
 
 4) Versicherung: In der privaten Krankenversicherung der Zeitraum (»Wartezeit«) zwischen dem Beginn der Versicherung und dem Einsetzen der Leistungspflicht des Versicherers. Die österreichische Arbeitslosenversicherung kennt das Karenzurlaubsgeld.

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Ka|rẹnz|zeit, die (bes. Versicherungsw.): Wartezeit, Sperrfrist, vor deren Ablauf eine bestimmte Erlaubnis nicht erteilt wird bzw. ein bestimmter Anspruch nicht geltend gemacht werden kann: Bei der Einwanderungsbehörde stellte er den Antrag auf eine vorläufige Arbeitserlaubnis, mit dem Begehren, nach der vorgeschriebenen K. Bürger der Vereinigten Staaten zu werden (Prodöhl, Tod 9).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Karenzzeit — Ka|rẹnz|zeit …   Die deutsche Rechtschreibung

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